Alternative oder komplementäre Medizin kann eine gute Ergänzung zur Schulmedizin sein. Die Alternativ- und Komplementärmedizin wird jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können jedoch eine Zusatzkrankenversicherung abschließen.
Viele Krankenversicherer haben zusätzliche Pakete in ihre Verträge aufgenommen, die auch alternative Medizin und Arzneimittel abdecken. Die Kostenerstattung für alternative Medizin fällt manchmal mit der Kostenerstattung für alternative Behandlungsmethoden zusammen. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen, bevor Sie einen Zusatztarif abschließen.
Worauf muss ich achten?
Wenn Sie die Krankenversicherung mit der Alternativmedizin vergleichen, sollten Sie auf drei Dinge achten:
- Der maximale Erstattungsbetrag (auf Jahresbasis)
- Der Erstattungsprozentsatz pro Behandlung
- Maximales Tagegeld oder maximale Erstattung pro Behandlung
Sie sollten auch die Bedingungen der Krankenkasse berücksichtigen, denn nicht jede Krankenkasse erstattet alle Arten von Alternativmedizin.
Berufsverbände
Jede Krankenkasse erkennt in der Regel eine Auswahl von Berufsverbänden der Alternativ-/Komplementärmedizin an. Therapeuten und Ärzte sind in ihrem Fachgebiet einem oder mehreren dieser Verbände angeschlossen.
Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn der Therapeut Mitglied eines von der Krankenkasse anerkannten Berufsverbandes ist.
Übrigens: Aus aktuellen Umfragen geht hervor, dass ein Viertel der Erwachsenen der Alternativmedizin ebenso viel Bedeutung beimisst wie der Schulmedizin. Etwa 15 % der Deutschen suchen manchmal einen Heilpraktiker auf.
Bedingungen
Versicherte haben Anspruch auf (teilweise) Erstattung alternativer/komplementärer Medizin und Therapien, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Welche Bedingungen dies sind, kann je nach Versicherer unterschiedlich sein.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Bedingungen, die immer gelten:
- Der Kunde verfügt über eine Heilpraktikerversicherung (Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker), die Anspruch auf Erstattung der Kosten für alternative/komplementäre Medizin bzw. alternative Heilmethoden hat.
- Der Therapeut ist Mitglied in einem von der Krankenkasse anerkannten Berufsverband und/oder Dachverband.
- Die Rechnung, die der Kunde für die Behandlung oder Therapie erhält, muss bestimmte Bedingungen erfüllen.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Bedingungen, die manchmal gelten:
- Der Heilpraktiker ist im Versorgungsleitfaden der Krankenkasse aufgeführt.
- Der Heilpraktiker verfügt über grundlegende medizinische oder psychosoziale Kenntnisse.
Einige Krankenversicherungen können auch andere, abweichende oder zusätzliche Bedingungen stellen. Wenden Sie sich daher im Zweifelsfall immer an Ihren Krankenversicherer.
Rückerstattungen
Für Rückerstattungen aus der Zusatzversicherung – also auch für die Alternativmedizin – zahlen die Kunden keinen obligatorischen Selbstbehalt oder gesetzlichen Eigenanteil.
Heilpraktikerversicherung oder lieber selber zahlen?
Wenn Sie auf der Suche nach einer Krankenversicherung mit guter Deckung für alternative Heilmethoden sind, sollten Sie auf den maximalen Erstattungsbetrag achten. Außerdem sollten die Bedingungen des Krankenversicherers berücksichtigt werden, denn nicht jeder Krankenversicherer deckt alle Arten der alternativen Medizin ab. Für eine Zusatzversicherung, die bis zu 500 Euro pro Jahr abdeckt, zahlt der Versicherte bald 35 bis 50 Euro pro Monat.
Wenn Sie sich ausschließlich für alternative Medizin versichern wollen, ist es in der Regel besser, die Kosten für die ergänzende Behandlung selbst zu tragen. Die Jahresprämie, die Sie zahlen, ist oft höher als die Rückerstattung durch den Versicherer.